So funktioniert es

Leistet Ihr KMU durch neue Produkte und Technologieentwicklungen einen Beitrag zum Klimaschutz? Beantragen Sie hier finanzielle Unterstützung durch die Klimastiftung Schweiz.

Für eine Förderung muss Ihr KMU folgende Kriterien erfüllen:

  • Das KMU ist in der Schweiz oder in Liechtenstein zuhause und hat maximal 250 Mitarbeitende.
  • Das KMU ist kein Start-Up in der Gründungsphase.
  • Das Unternehmenskapital ist nicht oder nur zu weniger als der Hälfte in den Händen grösserer Konzerne oder öffentlich-rechtlicher Organisationen.
  • Das Projekt sollte hauptsächlich in der Schweiz oder in Liechtenstein umgesetzt werden.
  • Das Projekt führt zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
  • Das Projekt nutzt die Wasserstofftechnologie nicht. Projekte, die Wasserstoff nutzen, werden bis auf Widerruf nicht unterstützt.
  • Das Projekt dient nicht der Effizienzsteigerung von Verbrennungsmotoren oder der Entwicklung von elektrisch betriebenen Personen- und Lastwagen.
  • Das Projekt dient nicht dem "Capacity Building" (Bildung und Sensibilisierung für Klimaschutzthemen). Darunter fällt auch das Anbieten von CO2-Kompensationen.

Genauere Informationen finden Sie im:

 
Der Beitrag der Klimastiftung Schweiz beträgt maximal CHF 200'000 und maximal 50% der Gesamtkosten. Der erwartete Förderbeitrag wird u.a. mit den berechneten CO2-Einsparungen verglichen. Es ist deshalb empfohlen, den tiefstmöglichen Betrag zu beantragen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie bei Energiefranken.

Antrag stellen

Es freut uns, dass Sie sich für das Klima engagieren! Um Ihren Antrag einzureichen, ist zuerst die Erstellung eines Benutzerkontos auf unserem Antragsportal notwendig. Dort führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Ebenso können Sie auf dem Antragsportal Ihre Anträge verwalten und im Falle einer Förderung Ihre Nachweise einreichen.

Antrag Innovationsprojekt

 

 

ANTRAG STELLEN

Ihren Antrag können Sie in Deutsch, Französisch oder Englisch einreichen. Die Eingabefrist endet jeweils am 1. März und 1. September.

 

PERSÖNLICHER AUSTAUSCH

Eine unserer Beirätinnen oder Beiräte nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um Ihr Projekt vertieft zu verstehen.

ENTSCHEID STIFTUNGSRAT

Der Stiftungsrat der Klimastiftung Schweiz entscheidet im Frühling bzw. Herbst über den Antrag.

FÖRDERVEREINBARUNG ERARBEITEN

Wird Ihr Antrag angenommen, so erstellt die Klimastiftung Schweiz eine individuelle Fördervereinbarung mit Ihnen.

DURCHFÜHRUNG BELEGEN / AUSZAHLUNG

Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt gemäss den gemeinsam definierten Meilensteinen.

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