Für KMU

Wie unterscheidet sich die Klimastiftung Schweiz von anderen Förderprogrammen?

Die Klimastiftung Schweiz ist eine gemeinsame Stiftung verschiedener
Dienstleistungsfirmen. Es handelt sich also um eine freiwillige Initiative von der Wirtschaft für die Wirtschaft. Im Unterschied dazu handelt es sich beispielsweise beim Gebäudeprogramm oder dem Technologiefonds um Projekte des Bundes.

Die Klimastiftung Schweiz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie hat gegenüber dem Bund keine Verpflichtung und kann deshalb auch kleine Projekte mit einigen hundert oder tausend Franken schnell und unbürokratisch unterstützen. Im Unterschied dazu unterstützt die Stiftung Klik nur Projekte, die vom Bund anerkannt sind.

Die Klimastiftung Schweiz richtet sich nicht an Privatpersonen, wie dies beispielsweise die Stiftung MyClimate oder die Bewegung myblueplanet tun. Die Klimastiftung Schweiz unterstützt Projekte im Bereich der Wirtschaft mit Geld von ihren Partnern aus der Wirtschaft.

Woher hat die Klimastiftung Schweiz ihr Geld?

Verschiedene Dienstleistungsfirmen spenden der Stiftung freiwillig Geld. Wie viel Geld jede Partnerfirma spendet, hängt von der CO2-Abgabe ab, die in der Schweiz seit 2008 vom Bund erhoben wird. Dabei zahlen Unternehmen eine Abgabe pro Tonne CO2, die sie ausstossen. Dieses Geld behält der Bund aber nicht, sondern er investiert es zum einen Teil in eigene Klimaschutzprogramme wie das Gebäudeprogramm oder den Technologiefonds. Zum anderen Teil bezahlt er es den Unternehmen zurück. Die Rückverteilung richtet sich nach der Höhe der Lohnsumme, die Unternehmen auszahlen.

Dienstleistungsfirmen sind bei der Rückverteilung der CO2-Lenkungsabgabe bevorzugt. Sie verbrauchen wenig Heizöl und Gas. Durch die Rückverteilung pro Lohnsumme erhalten sie deshalb mehr zurück, als sie bezahlt haben.

Die Partnerfirmen der Klimastiftung Schweiz spenden den Überschuss aus der CO2-Lenkungsabgabe nach dem Motto «von der Wirtschaft für die Wirtschaft» und zugunsten des Klimas und der Schweizer KMU.

Wer kann Geld von der Klimastiftung Schweiz beantragen?

Die Stiftung fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die klimafreundliche Produkte entwickeln

Für eine Förderung muss ein KMU folgende Kriterien erfüllen:

  • Das KMU ist in der Schweiz oder in Liechtenstein zuhause und hat maximal 250 Mitarbeitende.
  • Das KMU ist nicht befreit von der CO2- und/oder der KEV-Abgabe.
  • Das Unternehmenskapital ist nicht oder nur zu weniger als der Hälfte in den Händen grösserer Konzerne oder öffentlich-rechtlicher Organisationen.
  • Das KMU ist kein Start-Up in der Gründungsphase.

Über die Anträge entscheidet die Stiftung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Projekte im Bereich Entwicklung klimafreundlicher Produkte.

Um eine Förderung erhalten zu können, muss ein Projekt hauptsächlich in der Schweiz oder in Liechtenstein umgesetzt werden. Die Massnahmen dürfen noch nicht umgesetzt und die Investitionen noch nicht ausgelöst sein.

 

Muss ein KMU den Förderbeitrag zurückzahlen?

Nein. Die Klimastiftung Schweiz vergibt keine Kredite sondern Spenden à fonds perdu.

Kann ein KMU Geld beantragen, wenn es bereits von anderen Stellen gefördert wird?

Ja. Die Förderung durch andere Stellen ist kein Ausschlusskriterium für einen Beitrag von der Klimastiftung Schweiz.

Zu welchem Zeitpunkt kann ein KMU einen Antrag stellen?

Eingabetermine für Innovationsprojekte ist der 1. September und 1. März.

Der Antrag muss vor der Umsetzung des Projekts und der Auslösung der Investitionen gestellt werden.

Wann erhält ein KMU Antwort auf seinen Antrag?

KMU, die Unterstützung für Innovationsprojekte beantragen, erhalten im Juni (bei Eingabe bis 1. März) oder im November (bei Eingabe bis 1. September) eine Antwort.

Wer entscheidet über die Anträge der KMU?

Der Stiftungsrat entscheidet über die Innovationsanträge von KMU.

©2008-2024 Klimastiftung Schweiz
.